Arbeit und Gehalt

Krankengeld-Rechner Spanien

Berechnen Sie die Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit in Spanien und welchen Teil Arbeitgeber und Sozialversicherung zahlen.

Ursache
€

Steht in Ihrer Gehaltsabrechnung; enthält anteilige Sonderzahlungen.

Tage

Krankengeld-Rechner Spanien: Was ist das und wie funktioniert es?

In Spanien ersetzt die Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (baja laboral) das Gehalt, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können. Grundlage ist die tägliche Bemessungsgrundlage: die Beitragsgrundlage des Vormonats geteilt durch 30.

Bei allgemeiner Krankheit oder Freizeitunfall sind die ersten drei Tage unbezahlt; vom 4. bis 20. Tag gibt es 60 %, ab dem 21. Tag 75 %. Tag 4 bis 15 zahlt der Arbeitgeber, ab Tag 16 die Sozialversicherung. Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit werden ab dem Folgetag 75 % gezahlt. Viele Tarifverträge sehen eine Aufstockung auf 100 % vor; der Rechner zeigt den gesetzlichen Mindestbetrag.

So funktioniert es

  1. Wählen Sie, ob es sich um Krankheit oder Arbeitsunfall handelt.
  2. Geben Sie die Beitragsgrundlage des Vormonats ein.
  3. Geben Sie die Krankheitstage ein und lesen Sie Leistung und Zahler ab.
FormelTägliche Leistung = Beitragsgrundlage ÷ 30 × 60 % (Tag 4–20) bzw. 75 % (ab Tag 21)

Rechenbeispiel

Bei 2.000 € Grundlage im Monat (66,67 € pro Tag) und 30 Tagen Krankheit: 12 Tage zu 60 % vom Arbeitgeber (480 €), 5 Tage zu 60 % (200 €) und 10 Tage zu 75 % (500 €). Gesamt: 1.180 €.

Häufige Fragen

Wer zahlt das Krankengeld in Spanien?

Bei Krankheit der Arbeitgeber vom 4. bis 15. Tag und ab dem 16. Tag INSS oder Mutua; bei Arbeitsunfällen die Mutua ab dem Folgetag.

Warum sind die ersten drei Tage unbezahlt?

Bei allgemeiner Krankheit sind die Tage 1 bis 3 eine Karenzzeit ohne öffentliche Leistung. Viele Tarifverträge zahlen sie trotzdem.

Wie lange kann eine Krankschreibung dauern?

Bis zu 365 Tage, verlängerbar um weitere 180 Tage, wenn eine Genesung absehbar ist.

Ist das Krankengeld steuerpflichtig?

Ja. Es gilt als Arbeitseinkommen und erscheint mit Steuerabzug in der Gehaltsabrechnung.