Abfindungsrechner Spanien
Berechnen Sie, welche Abfindung Ihnen in Spanien je nach Kündigungsart, Betriebszugehörigkeit und Gehalt zusteht.
Abfindungsrechner Spanien: Was ist das und wie funktioniert es?
Die Abfindung (indemnización por despido) ist die Entschädigung, die ein spanischer Arbeitgeber in bestimmten Fällen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlen muss. Nach dem Arbeitnehmerstatut hängt sie vom Grund ab: 33 Tagesgehälter pro Dienstjahr bei unzulässiger Kündigung (höchstens 24 Monatsgehälter), 20 Tage pro Jahr bei betriebsbedingter oder Massenkündigung (höchstens 12 Monatsgehälter) und 12 Tage pro Jahr beim Ende eines befristeten Vertrags. Eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung begründet keinen Anspruch.
Wer vor dem 12. Februar 2012 eingestellt wurde, erhält bei unzulässiger Kündigung für die Zeit davor 45 Tage pro Jahr und danach 33 Tage. Zeiträume unter einem Jahr werden monatsweise anteilig berechnet, angefangene Monate zählen voll. Das Tagesgehalt ist das Jahresgehalt mit Sonderzahlungen geteilt durch 365.
So funktioniert es
- Wählen Sie die Art der Kündigung oder Beendigung.
- Geben Sie Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses ein.
- Geben Sie das Bruttojahresgehalt mit Sonderzahlungen ein und lesen Sie die Abfindung ab.
Abfindung = Tagesgehalt × Tage pro Jahr × Dienstjahre (mit gesetzlichen Obergrenzen)Rechenbeispiel
Bei einem Vertrag vom 1.3.2019 bis 31.10.2026 und 30.000 € brutto im Jahr ergibt eine unzulässige Kündigung 253 Tagesgehälter: 20.794,52 €. Bei betriebsbedingter Kündigung 153,33 Tage: 12.602,74 €.
Häufige Fragen
Wie viele Tage pro Jahr stehen mir zu?
Bei unzulässiger Kündigung 33 Tage pro Jahr (45 für die Zeit vor Februar 2012), bei betriebsbedingter oder Massenkündigung 20 Tage und beim Ende eines befristeten Vertrags 12 Tage.
Welches Gehalt wird zugrunde gelegt?
Das Bruttogehalt zum Zeitpunkt der Kündigung einschließlich anteiliger Sonderzahlungen und regelmäßiger Zulagen.
Ist die Abfindung steuerpflichtig?
Die gesetzliche Abfindung bei unzulässiger oder betriebsbedingter Kündigung ist bis 180.000 € steuerfrei. Darüber hinausgehende Beträge und die Abfindung bei Vertragsende sind steuerpflichtig.
Welche Frist habe ich für eine Klage?
20 Arbeitstage ab der Kündigung für den Antrag auf Schlichtung. Lassen Sie sich frühzeitig von einem Fachanwalt oder einer Gewerkschaft beraten.