Abfindung bei unzulässiger Kündigung (Spanien)
Berechnen Sie Ihre Abfindung in Spanien, wenn die Kündigung als unzulässig anerkannt oder festgestellt wird – einschließlich der Zeit vor der Reform 2012.
Abfindung bei unzulässiger Kündigung (Spanien): Was ist das und wie funktioniert es?
In Spanien ist eine Kündigung unzulässig (improcedente), wenn der Arbeitgeber den Grund nicht nachweist, Formvorschriften verletzt oder dies in der Schlichtung anerkennt. Der Arbeitgeber kann dann den Arbeitnehmer wiedereinstellen und die entgangenen Gehälter nachzahlen oder eine Abfindung von 33 Tagesgehältern pro Dienstjahr zahlen, höchstens 24 Monatsgehälter.
Begann das Arbeitsverhältnis vor dem 12. Februar 2012, gibt es zwei Abschnitte: 45 Tage pro Jahr bis zu diesem Datum und 33 Tage pro Jahr danach. Insgesamt sind höchstens 720 Tagesgehälter möglich, es sei denn, der Abschnitt vor 2012 allein ergibt mehr; dann gilt dieser Betrag, maximal 42 Monatsgehälter.
So funktioniert es
- Geben Sie das Eintrittsdatum ein.
- Geben Sie das Datum der Kündigung ein.
- Geben Sie Ihr Bruttojahresgehalt mit Sonderzahlungen ein und lesen Sie Abfindung und Abschnitte ab.
Abfindung = Tagesgehalt × (45 × Jahre bis 11.02.2012 + 33 × Jahre ab 12.02.2012), begrenztRechenbeispiel
Bei Eintritt am 1.5.2008, Kündigung am 31.10.2026 und 30.000 € brutto im Jahr ergeben sich 172,5 Tage für die Zeit vor 2012 und 486,75 Tage danach: 659,25 Tage, rund 54.185 €.
Häufige Fragen
Wer entscheidet über Wiedereinstellung oder Abfindung?
Der Arbeitgeber, außer der Arbeitnehmer ist Arbeitnehmervertreter. Die Wahl ist binnen fünf Tagen nach dem Urteil zu treffen.
Was sind die entgangenen Gehälter?
Das Gehalt zwischen Kündigung und Urteil. Es wird nur bei Wiedereinstellung oder bei Arbeitnehmervertretern gezahlt.
Wie hoch ist die Obergrenze?
24 Monatsgehälter (720 Tage). Ergab die Zeit vor 2012 mehr, bleibt dieser Betrag bis maximal 42 Monatsgehälter erhalten.
Wie gehe ich gegen die Kündigung vor?
Mit einem Schlichtungsantrag innerhalb von 20 Arbeitstagen und, ohne Einigung, einer Klage vor dem Arbeitsgericht.